Amt für Bundesbau
Mit Wirkung vom 01. April 2007 wurde das Amt für Bundesbau (AfB) als zugeordnetes Amt beim Finanzministerium im Sinne von § 5 Absatz 2 Landesverwaltungsgesetz gebildet.
Das Amt für Bundesbau ist das Leitungsorgan für die Bauangelegenheiten des Bundes in Schleswig-Holstein. Es ist Ansprechpartner aller zivilen und militärischen Bundesbehörden in Schleswig-Holstein für:
- baufachlichen Fragen der Liegenschafts- und Projektentwicklung
- gutachterliche Tätigkeit im technisch-wirtschaftlichen Bereich
- verwaltungsmäßige Umsetzung aller Bauvorhaben des Bundes.
Das AfB ist als „Fachaufsichtsführende Ebene“ gegenüber der „Baudurchführende Ebene“, der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein Anstalt öffentlichen Rechts (GMSH) tätig als:
- Bauherr
- Auftraggeber
- Fachaufsicht
- Rechtsaufsicht im Vergabe- und Vertragswesen
- Prüf- und Genehmigungsinstanz für Haushaltsunterlagen
- Budgetverantwortlicher und Mittelverwalter
- Prüfinstanz für die der Verwaltungskosten der GMSH
- Verantwortlicher gegenüber dem Bundesrechnungshof
Das AfB hat seine Rechtsgrundlage im Landesverwaltungsgesetz, die GMSH im Landesverwaltungsgesetz und im GMSH-Gesetz. Beide sind als Landesbehörden in Organleihe für den Bund auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens nach Finanzverwaltungsgesetz tätig.